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EU-Heimtierausweis - Allgemeine Informationen, Ermächtigungen, Aktuelle Vorschriften

Allgemeine Informationen (Stand: 07/2018)

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU - BMEL
Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union (EU) - BMEL
Bezugsquellen für den Heimtierausweis mit Firmen-Kenn-Nummern - BMEL
(Pdf-Datei - Stand: Januar 2014)

Tiere oder Pflanzen mitnehmen - Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen)
(Letzter Stand : 10/08/2017) -Quelle: Ihr Europa

Der neue Heimtierausweis - Was ist neu, was bleibt, wie es ist?
Quelle: BTK, DTB - Autoren: Interview mit Patric Huselstein

Ausgabe: 8/2014, S. 1068-1075

Neue EU-Verordnung für das Reisen mit Heimtieren - BPT
FAQ zum neuen EU-Heimtierausweis - BPT
Reisevorschriften für Hunde, Katzen und Frettchen (Reiseverkehr innerhalb der EU) - BPT

Fragen und Antworten - FVE
Neue Vorschriften Reisen mit Heimtieren und für Heimtierpässe, zusammengestellt für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die innerhalb oder außerhalb der EU mit Heimtieren reisen

Pets on Tour - Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen

Fokusthema - EU-Heimtierausweis - Vetion.de

Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken - EUR-Lex
Zusammenfassung des Dokuments: Verordnung (EU) Nr. 576/2013 über Formalitäten für die Reise mit Heimtieren zwischen EU-Ländern

Approved rabies serology laboratories - Europäische Kommission

Heimtierausweis-Datenbank -HIT
Der geplante Start des System ist verschoben. Informationen zur Meldung für die Heimtierausweis-Datenbank siehe Info Heimtierausweis-Datenbank

Landestierärztekammer Hamburg - FAQ EU-Heimtierausweis - auch gute Infos (sehr praxisnah v.a. FAQs)
- Der EU-Heimtierausweis (09.04.2015)

- Reisebestimmungen für Heimtiere - Hunde, Katzen und Frettchen
- Tierinfo
- Wissenswertes rund um das Tier und dessen Haltung - Reisebestimmungen für Heimtiere

Landestierärztekammer Niedersachsen - EU-Heimtierausweise: Eintragung von Uhrzeiten (31.1.2015)

Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz - EU-Heimtierausweis (17.12.2014)
(Artikel im Magazin "praxisnah", Erläuterungen der BTK zur Anwendung der Gebührenordnung für Tierärzte u.a.)
Das nicht ordnungsgemäße bzw. unvollständige Ausfüllen eines EU-Heimtierausweises kann teuer werden - (Beschluss des Berufsgericht für Heilberufe)

 

Ermächtigung von Tierärzten/Tierärztinnen zur Ausfüllung von EU-Heimtierausweisen (Stand: 07/2018)

Bayerische Landestierärztekammer: Modifiziertes, HIT-Datenbankgestütztes Ausgabe- und Kontrollverfahren von Heimtierausweisen in Bayern - Newsletter 7/2015 (Pdf)

Hamburger Landestierärztekammer - FAQ EU-Heimtierausweis (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) (Update 22.08.2016) - Frage Nr. 1

Hessische Landestierärztekammer: Allgemeinverfügung (Pdf) des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Vebraucherschutz über die Ermächtigung von Tierärzten/Tierärztinnen ... (28.10.2009)

Rheinland-Pfalz Landestierärztekammer: Elektronischer Brief (Pdf) - Neue EU-Vorschriften für die Verbringung von Heimtieren (12.12.2014) (HIT-Datenbank)

Sächsische Landestierärztekammer: Merkblatt zum Antrag auf Ermächtigung zum Empfang von Blankoausweisen, zur Ausstellung von Heimtierausweisen und/oder zum Ausfüllen von Heimtierausweisen

Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz: Allgemeinverfügung der Stadt Gera, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA)

 

Aktuelle Vorschriften (Stand: 07/2018)

Verordnung (EU) Nr. 576/2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003
Vom 12.6.2013, berichtigt 6.5.2015 - Sie gilt seit dem 29. Dezember 2014.

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 zu den Muster-Identifizierungsdokumenten für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken, zur Erstellung der Listen der Gebiete und Drittländer sowie zur Festlegung der Anforderungen an Format, Layout und Sprache der Erklärungen zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Bedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 576/2013
Gültig seit dem 29. Dezember 2014 -
Aktueller Stand: Konsolidierte Fassung vom 1.9.2016

Delegierte Verordnung (EU) 2018/772 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich präventiver Gesundheitsmaßnahmen zur Kontrolle von Echinococcus-multilocularis-Infektionen bei Hunden und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1152/2011
vom 21. November 2017, veröffentlicht am 28.5.2018 - Diese Verordnung ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten.

Durchführungsverordnung (EU) 2018/878 zur Annahme der Liste der Mitgliedstaaten oder Teile des Hoheitsgebiets von Mitgliedstaaten, die die Vorschriften für die Einstufung gemäß Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/772 über die Anwendung präventiver Gesundheitsmaßnahmen zur Kontrolle von Echinococcus-multilocularis-Infektionen bei Hunden erfüllen
vom 18. Juni 2018, veröffentlicht am 19.06.2018 - Diese Verordnung ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten.

Entscheidung 2009/712/EG zur Umsetzung der Richtlinie 2008/73/EG hinsichtlich Informationsseiten im Internet mit Listen der Einrichtungen und Labors, die von den Mitgliedstaaten gemäß den veterinär- und tierzuchtrechtlichen Vorschriften der Gemeinschaft zugelassen wurden vom 18. September 2009
vom 18. September 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 247, S. 13 vom 19.9.2009

Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
vom 9. März 2016, berichtigt am 3.3.2017 und 24.5.2017 und geändert am 7.4.2017 - hebt Verordnung (EU) Nr. 576/2013 mit Wirkung vom 21. April 2021 auf (Artikel 270 (2)).
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung (31.03.2018) im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft
.
Übergangsmaßnahmen: Unbeschadet des Artikels 270 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung gilt die Verordnung (EU) Nr. 567/2013 bis 21. April 2026 für die Verbringung von Heimtieren zu nichtkommerziellen Zwecken anstelle von Teil VI der vorliegenden Verordnung weiter (Artikel 277).

 

Den Handel betreffende Vorschriften:

Richtlinie 92/65/EWG über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt I der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen
vom 13. Juli 1992, Amtsblatt der Europäischen Union ABl. Nr. L 268, S. 54 vom 14.9.1992
Konsolidierte Fassung - Stand: 22.11.2017

Durchführungsbeschluss 2013/519/EU zur Festlegung der Liste der für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen zugelassenen Gebiete und Drittländer sowie der Mustergesundheitsbescheinigung für eine solche Einfuhr
vom 21. Oktober 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 281, S.20 vom 23.10.2013
Dieser Beschluss gilt seit dem 29. Dezember 2014 (Übergangsfristen sind abgelaufen)
- Konsolidierte Fassung - Stand: 01.06.2017
Die Entscheidungen 94/274/EG, 94/275/EG und 2005/64/EG werden aufgehoben.

 

Aufhebungsverordnungen und aufgehobene Verordnungen:

  • Verordnung (EG) Nr. 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG
  • Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1152/2011 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 hinsichtlich präventiver Gesundheitsmaßnahmen zur Kontrolle von Echinococcus-multilocularis-Infektionen bei Hunden
  • Entscheidung 2005/91/EG zur Festlegung des Zeitraums, nach dem die Tollwutimpfung als gültig betrachtet wird
  • Entscheidung 2004/839/EG mit Bedingungen für die nicht kommerzielle Verbringung von jungen Hunden und Katzen aus Drittländern in die Gemeinschaft
  • Entscheidung 2003/803/EG zur Festlegung eines Musterausweises für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zwischen Mitgliedstaaten

Durchführungsbeschluss 2013/520/EU zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2011/874/EU
vom 21. Oktober 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 281, S.27 vom 23.10.2013
Dieser Beschluss gilt seit dem 29. Dezember 2014, dadurch wurde aufgehoben:

  • Durchführungsbeschluss 2011/874/EU zur Festlegung der Liste der Drittländer und Gebiete, aus denen die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen und die Verbringung von mehr als fünf Hunden, Katzen oder Frettchen zu anderen als Handelszwecken in die Union zulässig sind, sowie zur Festlegung der Bescheinigungsmuster für die Einfuhr dieser Tiere und für deren Verbringung zu anderen als Handelszwecken in die Union

Verordnung (EU) Nr. 31/2014 zur Aufhebung der Entscheidungen 2004/301/EG und 2004/539/EG sowie der Verordnung (EU) Nr. 388/2010
Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 10, S.9 vom 15.1.2014
Durch diese Verordnung sind folgende Entscheidungen und Verordnungen mit Wirkung ab dem 29. Dezember 2014 aufgehoben worden:

  • Entscheidung 2004/539 mit Übergangsmaßnahmen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003
  • Verordnung (EU) Nr. 388/2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 hinsichtlich der Höchstzahl von Heimtieren bestimmter Arten, die zu anderen als Handelszwecken verbracht werden können
  • Entscheidung 2004/301/EG zur Abweichung von den Entscheidungen 2003/803/EG und 2004/203/EG hinsichtlich der Form von Bescheinigungen und Ausweisen für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Entscheidung 2004/203/EG

Verordnung (EU) Nr. 656/2013 mit Übergangsmaßnahmen hinsichtlich des in Kroatien ausgestellten Musterausweises für Hunde, Katzen und Frettchen
vom 10. Juli 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 190, S.35 vom 11.7.2013
Sie gilt bis zum 30. Juni 2016 -
Nicht mehr in Kraft.