Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume(Aktualität überprüft 23.07.2023) Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume Übereinkommen von Bern Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume Beschluß 82/72/EWG vom 3. Dezember 1981 über den Abschluß des Übereinkommens zur Erhaltung der europäischen freilebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume Beschluss (EU) 2022/2489 über den im Namen der Europäischen Union auf der 42. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) zu vertretenden Standpunkt Beschluss (EU) 2020/1830 über den im Namen der Europäischen Union auf der 40. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) zu vertretenden Standpunkt Informationen beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) — Richtlinie 92/43/EWG
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Entscheidung 2008/23/EG gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von
Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region Entscheidung 2008/24/EG gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von
Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeografischen Region Entscheidung 2008/25/EG gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von
Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region Entscheidung 2008/26/EG zur Festlegung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der pannonischen
biogeografischen Region gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates |