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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen wird keine Gewähr übernommen. Es gelten ausschließlich die in den amtlichen Verkündigungsorganen veröffentlichten Textfassungen.

 

Unfallverhütung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Sicherheit

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)

Unfallverhütungsvorschrift: Grundsätze der Prävention - DGUV Regel 100-001 / BGRA1 (Pdf)
(bisher: BGV A1)

Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
vom 12. Juni 1989, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 183, S.1 vom 29.6.1989
Konsolidierte Fassung - Stand: 11.12.2008

Tiermedizin – Angebote, Informationen und Leistungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

  • BGW kompakt - Angebote, Informationen, Leistungen für Unternehmer in der Tiermedizin  -  6GU
  • Patientenproben richtig versenden - Gefahrgutrechtliche Hinweise nach ADR 2017 für Human- und Tiermedizin - BGW 09-19-011 / ADR 2017
  • Gefährdungsbeurteilung in der Tiermedizin - BGW 04-05-060 / TP 6 GB
  • Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tiermedizin  -   BGW 06-13-060 / TP-HSP-6
  • Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im OP-Bereich  -  BGW 06-13-040 / TP-HSP-4

Sichere Seiten für Tiermedizin (BGW)

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
    Die Beschäftigten werden individuell vom Betriebsarzt beraten, gegebenenfalls untersucht und über Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz informiert.
  • Arbeitsplatz
    Von Ihren Räumlichkeiten und der Ausstattung gehen keine Gefährdungen für die Gesundheit der Mitarbeiter aus.
  • Arbeitsschutzorganisation
    Bei der Planung von Arbeitsverfahren und Betriebsabläufen werden die Sicherheit und die Gesundheit aller Mitarbeiter vorausschauend berücksichtigt.
  • Arbeitswege
    Keiner Ihrer Beschäftigten kommt durch einen Autounfall zu Schaden. Dies gilt sowohl für Praxisfahrten, wie für Wege von und zur Arbeit.
  • Arbeitszeit
    Die Arbeitszeiten sollten so gestaltet sein, dass ausreichend Pausen und Gelegenheiten gegeben sind, sich kurzfristig zurückzuziehen und das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegeben sind.
  • Elektrische Geräte und Anlagen
    Die elektrische Versorgung ist so installiert und wird so instand gehalten, dass Unfälle durch elektrischen Strom ausgeschlossen sind.
  • Gefahrstoffe
    Ihre Mitarbeiter sollen sicher mit Gefahrstoffen umgehen.
  • Hautschutz
    Alle Mitarbeiter wissen, wie sie ihre Hände schützen und gesund erhalten. Ihnen stehen entsprechende Schutz- und Pflegemittel, reinigungs- Desinfektionsmittel sowie Handschuhe zur Verfügung.
  • Infektionsschutz/Zoonosen
    Ihre Mitarbeiter können berufliche Infektionsgefährdungen sicher einschätzen und wissen, wie sie sich schützen können.
  • Jugendarbeitsschutz
    Die Gesundheit und Entwicklung der in Ihrer Praxis beschäftigten Jugendlichen im Altern von 15 bis 18 Jahren ist vor arbeitsbedingten Gefährdungen geschützt.
  • Mutterschutz
    Mutter und Kind werden vor Gefahren geschützt. Die werdende und stillende Mutter kann ihre gewohnte Arbeit so weit wie möglich fortführen.
  • Notfallvorsorge
    Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhalten sich in Notfällen angemessen und sicher.
  • Psychische Belastungen
    Das Auftreten von arbeitsbedingtem Stress wird weitestgehend verhindert, beziehungsweise reduziert.
  • Strahlenschutz/Röntgenstrahlen
    Die Mitarbeiter werden nicht durch ionisierende Strahlen geschädigt.
  • Umgang mit Tieren
    Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen weder gebissen, noch getreten oder auf andere Weise während der Untersuchung und Behandlung durch Tiere verletzt werden

Gesetze zum Thema Arbeitsschutz/-sicherheit

Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz

Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Broschüren/Merkblätter

Weitere Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz finden Sie auf der Seite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Link) --> Fehler !???

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA):

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) z.B.:

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) z.B.:

  • Versuchstierhaltung (TRBA 120)
  • Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien (TRBA 100)
  • Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Transmissibler Spongiformer Enzephalopathie (TSE) assoziierter Agenzien in TSE-Laboratorien (Beschluss 603)
  • Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)
    (Beschluss 608)
  • Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen (TRBA 466)

Technische Regeln für Arbeitsstätten (TRA)

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Weitere Themen von A - Z bei der BAUA