News - Archiv

27.01.2023: Stichtagsmeldungen nur noch an die Tierseuchenkasse

Um den Ablauf für die Stichtagsmeldungen einfacher zu gestalten, fordert Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, dass diese künftig nur noch an die Tierseuchenkasse übermittelt werden müssen. Dazu wurde am 26.01.2023 ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt. „Ziel der Gesetzesänderung ist die Erweiterung der Aufgaben der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf die Zusammenführung von Stichtagsmeldungen. Sie dient außerdem der Einführung des zentralen Betriebsregisters (zBR). Das bietet die Möglichkeit der Speicherung und der elektronischen Übermittlung der Betriebs-Stammdaten
zwischen den verschiedenen Fachanwendungen der Veterinärverwaltung“, erklärt Backhaus. Mit der Änderung entfalle die Pflicht für die TierhalterInnen, ihre Meldungen auch bei der HIT-Regionalstelle vorzunehmen, so der Minister. Auch die jährliche Aktualisierung der Tierzahlen soll über die Tierseuchenkasse stattfinden. Diese soll die Zahlen sowie Halteränderungen dann den zuständigen Stellen elektronisch übermitteln. „Denn ein regelmäßiger Stammdatenaustausch zwischen den verschiedenen Veterinärbehörden des Landes und des Bundes, verbunden mit einem aktuellen Bestands- und Tierzahlregister, sind für die Tierseuchenbekämpfung unverzichtbar“, betont der Minister abschließend.

Kastration von Freigängerkatzen

Im anbrechenden Frühjahr werden wieder tausende Katzenbabys von herrenlosen Katzen geboren werden, denen kein behütetes und sorgloses Leben bevorsteht, sondern Hunger, Elend und Leid.

Welche Maßnahmen können zur Abhilfe beitragen?

Honorarverzicht bei Kastration von herrenlosen Katzen
Einführen einer deutlich günstigeren Abrechnungsmöglichkeit nach GOT für die Kastration von Freigänger-Katzen
Einführung spezieller Kastrationstage an den Tierkliniken der Universitäten unter Einbeziehung der Studierenden als Ausbildungsmaßnahme, dafür Kostenübernahme durch die Universitäten
Durchführung eines dokumentierten Aufklärungsgesprächs bei Erstbesuch inkl. der Einführung einer vergünstigten Kastrationsgebühr
Hier sind Länder und Gemeinden in der Pflicht, Kastrationsaktionen zu organisieren und zu finanzieren
Bund sollte länderübergreifenden Kastrationsfond einrichten, da Tierschutz als Staatsziel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Hohe Geldstrafen für Tierhalter, wenn Tiere nicht kastriert und gechipt sind inkl. Zwangskastration oder Tierwegnahme
Organisation groß angelegter Fang- und Tötungsaktionen inkl. der dazu notwendigen Änderung des Tierschutzgesetzes
Freigängerkatzen ohne Halsband oder andere sichtbare Kennzeichnung zu jagdbarem Wild laut Bundesjagdgesetz erklären.
Mehr Geld für Forschung an „Antibabypille“ für wilde Katzen per Köder.
Verpflichtendes Aufklärungsgespräch für jeden Katzenhalter einführen, das nachgewiesen werden muss (Katzenführerschein).
Nichts unternehmen, die Natur regelt das alleine.