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27.01.2023: Konsequenzen für Exotenhaltung aus EXOPET-Studie gefordert

Nach Hunden und Katzen rangieren Papageien und Wellensittiche auf den Plätzen drei und vier der beliebtesten Heimtiere in Deutschland. Doch leider werden diese und andere sogenannte Exoten häufig nicht artgerecht gehalten, wie die Landestierschutz-Beauftragte Dr. Madeleine Martin erklärt. „Umfangreiche wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen der sog. EXOPET-Studie im Auftrag früherer Bundesregierungen belegen zweifelsfrei, dass selbst die angeblich leicht zu haltenden Exoten in Privathand und häuslichen Wohnzimmern oft unter Bedingungen leben müssen, die sie letztlich krank machen und leiden lassen. Das Wissen über Verhalten, die Haltungsbedingungen, aber auch über die Kosten für Futter, Energie, Sachkunde, tierärztliche Behandlung solcher Tiere fehlt oft", so Martin. Die Machbarkeitsstudie zum EXOPET-Projekt, die exemplarisch für die Spezies Graupapagei (Psittacus erithacus) durchgeführt wurde, verdeutlicht, dass neben einer artgleichen Vergesellschaftung harmonierender Individuen das „Environmental
enrichment“ bei Papageien besonders wichtig ist, wobei die angebotenen Reize möglichst den natürlichen Verhaltensweisen der Papageien nachempfunden werden sollten. Das wird in Privathaltungen nur selten erfüllt. Die Tiere entwickeln in Einzelhaltung, aber auch in Haltung von lediglich zwei harmonierenden Individuen, häufig Verhaltensstörungen. Daher fordert die Landestierbeauftragte Martin strengere gesetzliche Vorgaben für die Haltung von exotischen Tieren. „Die Bundesregierung sollte unbedingt diese Erkenntnisse, für die in einzigartiger Weise Praktiker und Universitäten über Jahre zusammengearbeitet haben, endlich aus der Schublade holen, in die man sie versenkte, und umsetzen! Die Fakten liegen also seit nunmehr fünf Jahren auf dem Tisch. In anderen europäischen Ländern gibt es längst Vorgaben!" so Martin. „Die Bundesregierung will das Tierschutzgesetz zeitgemäß novellieren. In diesem Rahmen wäre eine gute Gelegenheit, sich endlich auch dieser Tiere anzunehmen!", lautet Martins Appell.

Kastration von Freigängerkatzen

Im anbrechenden Frühjahr werden wieder tausende Katzenbabys von herrenlosen Katzen geboren werden, denen kein behütetes und sorgloses Leben bevorsteht, sondern Hunger, Elend und Leid.

Welche Maßnahmen können zur Abhilfe beitragen?

Honorarverzicht bei Kastration von herrenlosen Katzen
Einführen einer deutlich günstigeren Abrechnungsmöglichkeit nach GOT für die Kastration von Freigänger-Katzen
Einführung spezieller Kastrationstage an den Tierkliniken der Universitäten unter Einbeziehung der Studierenden als Ausbildungsmaßnahme, dafür Kostenübernahme durch die Universitäten
Durchführung eines dokumentierten Aufklärungsgesprächs bei Erstbesuch inkl. der Einführung einer vergünstigten Kastrationsgebühr
Hier sind Länder und Gemeinden in der Pflicht, Kastrationsaktionen zu organisieren und zu finanzieren
Bund sollte länderübergreifenden Kastrationsfond einrichten, da Tierschutz als Staatsziel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Hohe Geldstrafen für Tierhalter, wenn Tiere nicht kastriert und gechipt sind inkl. Zwangskastration oder Tierwegnahme
Organisation groß angelegter Fang- und Tötungsaktionen inkl. der dazu notwendigen Änderung des Tierschutzgesetzes
Freigängerkatzen ohne Halsband oder andere sichtbare Kennzeichnung zu jagdbarem Wild laut Bundesjagdgesetz erklären.
Mehr Geld für Forschung an „Antibabypille“ für wilde Katzen per Köder.
Verpflichtendes Aufklärungsgespräch für jeden Katzenhalter einführen, das nachgewiesen werden muss (Katzenführerschein).
Nichts unternehmen, die Natur regelt das alleine.