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30.01.2023: Forschungstierhaltung am UKE für mehr Tierwohl

Auch wenn viele Menschen in Europa sich gegen Tierversuche aussprechen, kommt die Forschung noch nicht ganz ohne Tiermodelle aus. Die Entwicklung von neuen Therapien bei Herz- Kreislauf- und Stoffwechselstörungen, immunologischen oder neurobiologischen Erkrankungen, Infektionen oder Krebs kann nicht ohne Tierversuche von statten gehen. Um eine moderne Tierhaltung und zeitgemäße Arbeitsplätze zu gewährleisten, wurde in dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) eine neue Forschungstierhaltung erstellt, die am 20. Januar 2023 eingeweiht wurde. „Das neue Gebäude vereint Tierschutz und moderne Arbeitsprozesse auf bestmögliche Weise“, sagt Prof. Dr. Christian Gerloff, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKE. Alle Tiere werden artgerecht gehalten und von 45 ausgebildeten TierpflegerInnen versorgt. In der tierexperimentellen Forschung des UKE wird durchgängig das 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) angewandt, um unnötiges Leiden von
Versuchstieren zu verhindern und so wenig Tiere wie möglich für die Forschung einzusetzen. „Solange wir Tierversuche in der Medizin nicht vollständig durch Alternativen ersetzen können, muss es unser Anspruch sein, Forschung mit höchsten Standards beim Tierschutz zu betreiben. Mit dem Neubau der Forschungstierhaltung auf dem UKE-Gelände haben wir einen Ort geschaffen, der zeitgemäße Forschungstierhaltung garantiert“, betonte Katharina Fegebank, Senatorin der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke bei der Einweihung des Gebäudes. Um solche Einrichtungen betreiben zu können, bedarf es auch eines/einer Tierschutzbeauftragten. Diese Qualifikation können Tierärztinnen und Tierärzte auf Myvetlearn.de erlangen. Kurs 1 "Fortbildung für Tierärzte zur Qualifikation als Tierschutzbeauftragte" findet vom 9.-11. Februar 2023 als Online-Veranstaltung statt, Kurs 2 folgt im Oktober 2023, voraussichtlich als Präsenzveranstaltung in Berlin.

Kastration von Freigängerkatzen

Im anbrechenden Frühjahr werden wieder tausende Katzenbabys von herrenlosen Katzen geboren werden, denen kein behütetes und sorgloses Leben bevorsteht, sondern Hunger, Elend und Leid.

Welche Maßnahmen können zur Abhilfe beitragen?

Honorarverzicht bei Kastration von herrenlosen Katzen
Einführen einer deutlich günstigeren Abrechnungsmöglichkeit nach GOT für die Kastration von Freigänger-Katzen
Einführung spezieller Kastrationstage an den Tierkliniken der Universitäten unter Einbeziehung der Studierenden als Ausbildungsmaßnahme, dafür Kostenübernahme durch die Universitäten
Durchführung eines dokumentierten Aufklärungsgesprächs bei Erstbesuch inkl. der Einführung einer vergünstigten Kastrationsgebühr
Hier sind Länder und Gemeinden in der Pflicht, Kastrationsaktionen zu organisieren und zu finanzieren
Bund sollte länderübergreifenden Kastrationsfond einrichten, da Tierschutz als Staatsziel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Hohe Geldstrafen für Tierhalter, wenn Tiere nicht kastriert und gechipt sind inkl. Zwangskastration oder Tierwegnahme
Organisation groß angelegter Fang- und Tötungsaktionen inkl. der dazu notwendigen Änderung des Tierschutzgesetzes
Freigängerkatzen ohne Halsband oder andere sichtbare Kennzeichnung zu jagdbarem Wild laut Bundesjagdgesetz erklären.
Mehr Geld für Forschung an „Antibabypille“ für wilde Katzen per Köder.
Verpflichtendes Aufklärungsgespräch für jeden Katzenhalter einführen, das nachgewiesen werden muss (Katzenführerschein).
Nichts unternehmen, die Natur regelt das alleine.